Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Paco Verpackungen B.V.

Artikel 1: Allgemeines

In diesen allgemeinen Bedingungen, im Folgenden als "Bedingungen" bezeichnet, wird verstanden unter:
- Paco Verpackungen: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Paco Verpackungen, mit Sitz in Amsterdam, die Nutzerin dieser Bedingungen.
- Vertragspartner: jede juristische oder natürliche Person, die mit Paco Verpackungen einen Vertrag abgeschlossen hat oder von Paco Verpackungen ein entsprechendes Angebot erhalten hat.
- Produkt: alle von Paco Verpackungen gehandelten und hergestellten Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Papier- und Kunststoffverpackungsmaterialien.

Artikel 2: Angebot und Vertrag

1. Bedingungen, die von den in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen abweichen, wie etwa Einkaufs- oder andere Bedingungen des Vertragspartners, sind zwischen den Parteien nicht gültig, es sei denn, diese wurden in Absprache mit Paco Verpackungen vereinbart und von Paco Verpackungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Begriff "schriftlich" umfasst auch Mitteilungen per E-Mail, auch wenn diese aufgrund der (automatischen) Versandweise nicht unterschrieben sind.
2. Die Bedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn sie nicht im Widerspruch zu den Bedingungen von Paco Verpackungen stehen. Im Zweifelsfall oder bei Diskussionen haben die Bedingungen von Paco Verpackungen Vorrang. Änderungen und/oder Ergänzungen der Bedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bestätigt.
3. Ein Vertragspartner, der bereits zuvor Verträge mit Paco Verpackungen abgeschlossen hat, wird stillschweigend als damit einverstanden betrachtet, dass die Bedingungen auch für spätere Verträge mit Paco Verpackungen gelten.

Artikel 3: Angebote

1. Alle von Paco Verpackungen erstellten Angebote und Offerten sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot oder in der Offerte ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Sie können unmittelbar nach der Annahme durch den Vertragspartner von Paco Verpackungen widerrufen werden.
2. Wenn das Angebot aus verschiedenen Beträgen besteht, ist Paco Verpackungen nicht verpflichtet, einen Teil eines Angebots zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
3. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Angebote und Offerten von Paco Verpackungen einen Monat ab dem Tag des Versands des Angebots oder der Offerte oder für einen kürzeren in der Offerte angegebenen Zeitraum gültig.

Artikel 4: Der Vertrag: Beginn/Dauer/Aussetzung/Beendigung

1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertragspartner die Auftragsbestätigung von Paco Verpackungen schriftlich genehmigt hat oder Paco Verpackungen die Auftragsbestätigung des Vertragspartners schriftlich akzeptiert hat. Der Nachweis des Zustandekommens eines Vertrages kann von den Parteien auch auf andere Weise erbracht werden.
2. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern von Paco Verpackungen sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden später von den dazu berechtigten Personen schriftlich bestätigt.
3. Falls der Vertragspartner einen Vertrag nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden kann, muss die Kündigung unter Einhaltung dieser Frist durch ein Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
4. Eine Änderung oder Ergänzung eines Vertrages kommt nur zustande, wenn sie von Paco Verpackungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurde. Änderungen müssen rechtzeitig und schriftlich Paco Verpackungen mitgeteilt werden.
5. Falls der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Paco Verpackungen begründeten Anlass hat zu befürchten, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Paco Verpackungen berechtigt, die Erfüllung ihrer gegenüberstehenden Verpflichtungen sowie derjenigen, die sich aus derselben Rechtsbeziehung oder aus regelmäßigen Geschäften zwischen den Parteien ergeben, auszusetzen, unbeschadet der gesetzlichen oder vertraglichen Rechte von Paco Verpackungen.
6. Der Vertragspartner, der Paco Verpackungen wegen einer Vertragsverletzung belangen will, muss dies per Einschreiben mit Rückschein mitteilen und Paco Verpackungen die Möglichkeit geben, den Vertrag (teilweise) aufzulösen.
7. Unbeschadet der weiteren Rechte von Paco Verpackungen und unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz kann Paco Verpackungen den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche außergerichtliche Erklärung auflösen:
- Falls der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist;
- Falls der Vertragspartner Zahlungsaufschub beantragt;
- Falls der Vertragspartner für insolvent erklärt wird;
- Falls auf den Vertragspartner das niederländische Gesetz zur Schuldensanierung natürlicher Personen (WSNP) Anwendung findet;
- Falls der Vertragspartner die freie Verfügung über sein Vermögen oder Einkommen ganz oder teilweise verliert;
- Falls ein erheblicher Teil des Vermögens des Vertragspartners gepfändet wird und die Pfändung nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufgehoben wird;
- Falls der Vertragspartner sein Geschäft verkauft oder liquidiert;
- Falls der Kreditversicherer von Paco Verpackungen das für den Vertragspartner bereitgestellte Kreditlimit zurückzieht oder einschränkt.
Paco Verpackungen hat kein Recht auf Vertragsauflösung, wenn der Verstoß des Vertragspartners aufgrund seiner besonderen Natur oder geringen Bedeutung die Vertragsauflösung und deren Folgen nicht rechtfertigt.
8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Anforderung eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu stellen.

Artikel 5: Ausführung

1. Dir ist bekannt, dass Paco Verpackungen zur optimalen Erfüllung des Vertrags Dritte einsetzt. Paco Verpackungen behält sich das Recht vor, jederzeit Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
2. Die Vertragserfüllung erfolgt in Absprache zwischen Paco Verpackungen und dir, jedoch wird die Art und Weise der Vertragsausführung durch Paco Verpackungen bestimmt.
3. Paco Verpackungen bemüht sich, den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Jedoch ist sie niemals verpflichtet, einen Vertrag auszuführen, der gegen ein Recht verstößt, gegen eine gesetzliche Verpflichtung handelt oder gegen das, was nach ungeschriebenem Recht im gesellschaftlichen Verkehr als angemessen gilt.
4. Paco Verpackungen behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen am Vertrag (wie im Angebot oder Kostenvoranschlag angegeben) vorzunehmen, ohne dafür schadensersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass du das Recht hast, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
5. Abweichungen in der vereinbarten Dicke, Länge, Breite oder Farbe der gelieferten Produkte werden anhand eines Durchschnittsexemplars der gelieferten Produkte bewertet und nicht anhand einzelner außergewöhnlicher Exemplare.
6. Geringfügige Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen oder gelieferten Produkten können auftreten. Paco Verpackungen haftet hierfür nicht.
7. Geringfügige Farbabweichungen zwischen einem Entwurf oder Bild eines Produkts und dem gelieferten Produkt können auftreten. Paco Verpackungen haftet hierfür nicht.
8. Die zulässige Abweichung der vereinbarten Größe (Länge und/oder Breite) beträgt für Kunststofffolie auf Rollen und für Beutel aus Kunststofffolie 5 %.
9. Die zulässige Abweichung bei Einzelmessungen im Verhältnis zur vereinbarten Dicke beträgt für:
- Polyethylen bis einschließlich 40 mμ ± 15 %
- Polyethylen über 40 mμ ± 10 %
- Papier bis einschließlich 40 g/m² ± 20 %
- Papier bis einschließlich 80 g/m² ± 10 %
- Papier bis einschließlich 120 g/m² ± 8 %
- Papier über 120 g/m² ± 6 %
10. Mehr- oder Minderlieferungen gelten als vereinbarungsgemäß, wenn die Mengen- oder Stückzahlabweichungen nicht mehr als folgende Werte betragen:
- Bis zu 5.000 Stück/Laufmeter/Kilogramm: ± 30 %
- Bis zu 10.000 Stück/Laufmeter/Kilogramm: ± 25 %
- Bis zu 25.000 Stück/Laufmeter/Kilogramm: ± 20 %
- Bis zu 50.000 Stück/Laufmeter/Kilogramm: ± 15 %
- Mehr als 50.000 Stück/Laufmeter/Kilogramm: ± 10 %
11. Bei der Anbringung eines Codes auf der Verpackung, einschließlich des EAN-Codes, übernimmt Paco Verpackungen keinerlei Haftung für die Nutzbarkeit oder für die Folgen der Nichtlesbarkeit oder fehlerhaften Lesung eines solchen Codes durch geeignete Geräte.
12. Du garantierst Paco Verpackungen, dass du berechtigt bist, alle von dir oder in deinem Auftrag bereitgestellten Entwürfe, Bilder und Texte zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen und sie zu nutzen. Du stellst Paco Verpackungen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus diesen Entwürfen, Bildern und Texten im Zusammenhang mit deren gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechten ergeben.
13. Reste (Ausschuss, Abfall) von Materialien oder Halbfertigprodukten, die du für die Produktion bereitgestellt hast, gelten als in das Eigentum von Paco Verpackungen übergegangen.
14. Paco Verpackungen behält sich das Recht vor, die in deinem Auftrag hergestellten Produkte für Werbezwecke zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Du stellst Paco Verpackungen von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die gewerblichen/geistigen Eigentumsrechte an diesen Produkten, Entwürfen, Bildern und Texten frei.

Artikel 6: Preise

1. Alle vereinbarten Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der darauf anfallenden Umsatzsteuer sowie sonstiger Abgaben.
2. Falls sich im Zeitraum zwischen dem Angebot und der Lieferung die Kostenpreise – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rohstoffe, Hilfsmittel, Umweltabgaben, Wechselkurse, Preise von Bauteilen, die Paco Verpackungen von Dritten bezieht, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Steuern, Abgaben oder Transportkosten – erhöhen, ist Paco Verpackungen berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
3. Paco Verpackungen ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, bevor die Produkte geliefert werden. Die Höhe dieser Vorauszahlung wird von Paco Verpackungen unter Berücksichtigung der Angemessenheit festgelegt.
4. Alle von Paco Verpackungen angegebenen Preise sind in Euro angegeben, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 7: Zahlung

1. Alle Zahlungen müssen ohne jeglichen Abzug, Rabatt oder Verrechnung in unseren Geschäftsräumen oder auf unser Bankkonto erfolgen. Zahlungen an einen Vertreter oder an (andere) Mitarbeiter sind nur gültig, wenn eine von einem Geschäftsführer oder Prokuristen von Paco Verpackungen unterzeichnete Quittung ausgestellt wird.
2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
3. Jede Teillieferung gilt als separate Lieferung und muss von dir gesondert bezahlt werden.
4. Falls die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgt, schuldet du uns ohne vorherige Mahnung eine Verzugszinsenpauschale von 1,5 % pro Monat oder die im Artikel 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannte Verzugszinsenrate, falls diese höher ist.
5. Bei nicht fristgerechter Zahlung bist du auf erstes Verlangen von Paco Verpackungen verpflichtet, eine Sicherheit für die Erfüllung deiner Verpflichtungen gegenüber Paco Verpackungen zu leisten.
6. Falls du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommst, wie in Absatz 2 beschrieben, bist du ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall hat Paco Verpackungen das Recht, alle außergerichtlichen Inkassokosten von dir einzufordern. Diese werden auf 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von € 75,00 festgelegt, unbeschadet des Rechts von Paco Verpackungen, weitergehenden Schadenersatz zu fordern.
7. Bei eingehenden Zahlungen eines in Verzug befindlichen Schuldners werden zunächst die außergerichtlichen Kosten und Zinsen beglichen, danach werden mit dem verbleibenden Betrag die ältesten offenen Rechnungen verrechnet.
8. Falls du eine Schuldenregelung mit deinen Gläubigern anstrebst, im Falle eines Konkurses, eines Antrags auf Zahlungsaufschub oder WSNP, einer Pfändung und/oder der Liquidation des Unternehmens sowie im Falle deines Todes, einer Betreuung oder der Rücknahme einer von der Kreditversicherungsgesellschaft von Paco Verpackungen für dich ausgestellten Kreditlinie, sind alle Forderungen von Paco Verpackungen an dich sofort fällig, unbeschadet des Rechts, weitergehenden Schadenersatz zu fordern.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

1. Paco Verpackungen behält sich das Eigentum an allen von ihr an dich gelieferten oder noch zu liefernden Produkten vor, bis der Kaufpreis für alle diese Produkte vollständig bezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenfalls für alle Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag für Paco Verpackungen gegenüber dir ergeben könnten.
2. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf dich übergegangen ist, ist es dir nicht gestattet, diese Produkte an Dritte zu übereignen, zu verpfänden, auf andere Weise zu belasten, zu veräußern oder zur Nutzung zu überlassen, unabhängig davon, unter welchem Titel, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Du bist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln und sie als Eigentum von Paco Verpackungen erkennbar aufzubewahren.
4. Falls du deine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Paco Verpackungen nicht erfüllst oder falls Paco Verpackungen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass du diese Verpflichtungen nicht erfüllen wirst, sowie in den in Artikel 4 genannten Fällen, ist Paco Verpackungen berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Hierbei gewährst du Paco Verpackungen das Recht, die betreffenden Waren in Besitz zu nehmen und die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich diese Waren befinden, sowie die dazugehörigen Zugangsbereiche.
5. Du bist verpflichtet, Paco Verpackungen unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte an den Produkten geltend machen, auf denen ein Eigentumsvorbehalt von Paco Verpackungen ruht.
6. Die für dich hergestellten Entwürfe, Matrizen, Klischees, Bildträger, Lithografien, Werkzeuge und dergleichen sowie die darauf ruhenden Urheberrechte bleiben, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum von Paco Verpackungen. Eine Übertragungspflicht besteht nicht.

Artikel 9: Lieferung

1. Alle Lieferungen von Paco Verpackungen erfolgen ab Werk/Lager an den Frachtführer und/oder an deine Adresse gemäß einer noch zu vereinbarenden Lieferfrist, die am Datum des Angebots bzw. Vertrags gültig ist. Falls die Lieferung an deine Adresse erfolgt, darf Paco Verpackungen die von dir angegebene Adresse als gültig betrachten, bis du eine neue Adresse mitgeteilt hast.
2. Die Transportkosten gehen zu deinen Lasten, es sei denn, es wurde eine frachtfreie Lieferung vereinbart. Ab dem Zeitpunkt, an dem die verkauften Waren oder ein Teil davon zur Lieferung verladen werden, trägst du das Risiko für alle direkten oder indirekten Schäden, die an oder durch diese Waren für dich oder Dritte entstehen können. Falls du die gelieferten Waren bei Anlieferung verweigerst, gehen die Transportkosten zu deinen Lasten.
3. Die Lieferfrist basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, in der Paco Verpackungen aufgrund höherer Gewalt, wie in Artikel 13 dieser Bedingungen beschrieben, vorübergehend nicht liefern kann – auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die nach allgemeiner Verkehrsanschauung Paco Verpackungen zuzurechnen wären, selbst wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Auftragserteilung vorhersehbar waren. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt dich – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Paco Verpackungen – niemals zu Schadensersatzansprüchen.
4. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit von Paco Verpackungen vorliegt, berechtigt eine Überschreitung der Lieferfrist dich nicht zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags.
5. Falls bei Abruflieferungen keine andere Frist vereinbart wurde, gilt eine maximale Frist von drei Monaten nach Fertigstellungsmeldung oder eine kürzere Frist, falls dies unter den gegebenen Umständen als angemessen betrachtet werden muss. Bei Abruflieferungen wird davon ausgegangen, dass du zugestimmt hast, dass die Lieferung zum vereinbarten Abrufzeitpunkt erfolgt ist. Falls die tatsächliche Lieferung zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, tritt Paco Verpackungen ab diesem Moment als Verwahrer für dich auf. Paco Verpackungen ist in diesem Fall berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.

Artikel 10: Satz-, Druck- und sonstige Probedrucke

1. Du bist verpflichtet, die von Paco Verpackungen – auf dein Verlangen oder nicht – erhaltenen Satz-, Druck- oder sonstigen Probedrucke sorgfältig auf Fehler und Mängel zu prüfen und diese unverzüglich korrigiert oder genehmigt an Paco Verpackungen zurückzusenden.
2. Die Genehmigung der Probedrucke durch dich gilt als Anerkennung, dass Paco Verpackungen die vorherigen Arbeiten korrekt ausgeführt hat.
3. Paco Verpackungen haftet nicht für Abweichungen, Fehler oder Mängel, die in den von dir genehmigten oder korrigierten Probedrucken unentdeckt geblieben sind.
4. Jede auf dein Verlangen hergestellte Probe wird zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Kosten dieser Proben im Preis enthalten sind.

Artikel 11: Mängel/Beschwerden

1. Du bist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung zu überprüfen.
2. Beschwerden müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Waren per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung bei Paco Verpackungen eingereicht werden. Mängel oder Beschwerden wegen Fehlmengen, Abweichungen von der angegebenen Spezifikation oder äußerlich erkennbarer Schäden müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung der Waren per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung bei Paco Verpackungen eingereicht werden. Mängel oder Beschwerden müssen von dir genau beschrieben werden.
3. Beschwerden berechtigen dich nicht dazu, die Zahlung der geschuldeten Beträge aufzuschieben. Falls die Beschwerde berechtigt ist, wird Paco Verpackungen nach eigenem Ermessen entweder eine angemessene Entschädigung zahlen, die maximal den Rechnungswert der beanstandeten Waren beträgt, oder die gelieferten Waren kostenlos ersetzen, wobei die ursprünglich gelieferten Waren zurückgegeben werden müssen. Eine weitergehende Schadensersatzpflicht, insbesondere für indirekte Schäden, besteht nicht.
4. Du hast nicht das Recht, die verkauften Waren zurückzuweisen oder zurückzusenden, es sei denn, Paco Verpackungen hat dem schriftlich zugestimmt. Falls du der Meinung bist, dass die von Paco Verpackungen gelieferten Waren nicht mit dem übereinstimmen, was vereinbart wurde, musst du Paco Verpackungen sofort informieren und die Möglichkeit geben, die gelieferten Waren zu überprüfen. Verarbeitete Waren gelten als akzeptiert. In allen Fällen, in denen nicht frachtfrei geliefert wird, hast du das Recht, die Waren auf eigene Kosten vor dem Versand zu prüfen, sofern du Paco Verpackungen rechtzeitig über die geplante Prüfung informierst.

Artikel 12: Haftung

1. Die Haftung von Paco Verpackungen für alle direkten Schäden und Kosten, die durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden oder unmittelbar damit zusammenhängen, ist jederzeit auf einen Höchstbetrag begrenzt, den der Versicherer aufgrund einer von Paco Verpackungen in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für eine solche Vertragsverletzung auszahlt. Falls der Versicherer aus welchem Grund auch immer keine Zahlung leistet, ist die Haftung von Paco Verpackungen auf den Netto-Rechnungsbetrag begrenzt.
2. Paco Verpackungen haftet niemals für (alle) indirekten Schäden und Kosten, die durch Mängel der gelieferten Produkte verursacht wurden oder direkt damit in Zusammenhang stehen.
3. Paco Verpackungen haftet nicht für Schäden, die durch ihr Personal oder durch von Paco Verpackungen beauftragte Subunternehmer, Lieferanten oder Dritte verursacht wurden, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, einschließlich (der Folgen von) Überschreitungen des vereinbarten Liefertermins oder Verzögerungen bei der Bereitstellung von Mustern.
4. Paco Verpackungen haftet nicht für Schäden, die durch ihr leitendes Personal verursacht wurden, es sei denn, diese Schäden sind auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit zurückzuführen. 5. Falls Paco Verpackungen eine Bestellung auf der Grundlage von von dir bereitgestellten technischen Zeichnungen, Datenträgern, Dateien, Filmen, Klischees, Druckstempeln oder anderen Druckformen ausführt, wird sie sich bemühen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Paco Verpackungen haftet jedoch niemals für das Endergebnis.
6. Falls Paco Verpackungen Bildmaterial erhält, das nicht mit einem Farbmuster oder Chromalin versehen ist, bemüht sie sich, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, übernimmt jedoch keine Haftung für das Endergebnis.
7. Paco Verpackungen bemüht sich, gemäß der vereinbarten Bestellung zu liefern. Abweichungen hinsichtlich vereinbarter Gewichte, Mengen, Maße, Farben, Drucke und/oder anderer Ausführungsmerkmale berechtigen dich nicht dazu, die Lieferung abzulehnen, es sei denn, die Abweichung ist so erheblich, dass sie unzumutbar ist.

Artikel 13: Höhere Gewalt

1. In diesen Bedingungen bezeichnet "höhere Gewalt" jede von Paco Verpackungen unabhängige Ursache – auch wenn sie bei Vertragsschluss bereits vorhersehbar war –, die die Vertragserfüllung dauerhaft oder vorübergehend verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (Bürger-)Krieg, Kriegsgefahr, (Arbeits-)Streiks, Aussperrungen, Transportprobleme, Brände und andere schwerwiegende Störungen im Betrieb von Paco Verpackungen oder ihren Lieferanten.
2. Falls Paco Verpackungen aufgrund höherer Gewalt – wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben – ihre Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Paco Verpackungen in der Lage ist, den Vertrag wie vereinbart auszuführen.
3. Falls Paco Verpackungen nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber dir innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen, haben sowohl Paco Verpackungen als auch du das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass Paco Verpackungen für Schäden haftbar gemacht werden kann, die mit der Vertragsauflösung zusammenhängen.
4. Falls Paco Verpackungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist Paco Verpackungen berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Du bist verpflichtet, diese Rechnung wie eine eigenständige Vereinbarung zu bezahlen.

Artikel 14: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf diese Bedingungen und alle Verträge, auf die diese Bedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, sowie auf weitere Verträge, die sich aus solchen Verträgen ergeben, findet niederländisches Recht Anwendung.
2. Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst. Falls sie in eine andere Sprache übersetzt werden, gilt die niederländische Version als maßgeblich. Begriffe müssen im Kontext des niederländischen Rechtssystems verstanden und interpretiert werden.
3. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen oder einem Vertrag, auf den diese Bedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, oder aus weiteren daraus resultierenden Verträgen ergeben, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Bezirk Amsterdam entschieden, es sei denn, Paco Verpackungen entscheidet, dich vor das zuständige Gericht an deinem Wohnsitz zu laden.